Medical + Safety Consult GbR
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen Stand: 12/2022

1. Gegenstand des Vertrages
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Angebote des Firma M+S Consult Gbr (nachstehend „Anbieter“) mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ (AG).
1.2. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Lehrgängen, Veranstaltungen und Dienstleistungen als Fachkraft für Arbeitssicherheit.
2. Vertragsdurchführung
2.1. Der AG stellt dem Bildungsanbieter diejenigen Daten und Informationen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung des Bildungsanbieters notwendig sind. Der Bildungsanbieter verarbeitet und speichert diese Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
2.2. Der AG verwendet zur Anmeldung die Plattform „Eveeno“ (https://eveeno.com/de/), auf welcher der Bildungsanbieter seine Kurse zur Verfügung stellt. Sofern für die jeweilige Veranstaltung das Onlineanmeldeverfahren freigeschaltet ist, kann dieses verwendet werden.
2.3. Anmeldeschluss für alle Lehrgänge ist grundsätzlich vier Wochen vor Beginn der betreffenden Veranstaltung, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die vollständigen Anmeldeunterlagen in der unter 2.2. bestimmten Form vorliegen.
2.4. Alle erforderlichen Lehrgangsvoraussetzungen müssen ebenfalls spätestens vier Wochen vor Beginn der betreffenden Veranstaltung erfüllt und nachgewiesen sein.
2.5. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung/Einladung (per Brief, Fax oder Email) beim AG zu Stande. Geht die Anmeldebestätigung/Einladung nicht oder verzögert zu, so gilt der Vertrag als geschlossen, wenn wir nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen die Ablehnung erklären. Im Falle der Überbuchung wird der AG unverzüglich informiert; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
2.6. Der Bildungsanbieter ist berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung oder sonstige Dienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung des Lehrgangsleiters/der Lehrgangsleiterin die Schulungsausstattung oder andere Gegebenheiten, wie die Zusammensetzung der zu unterrichtenden Gruppe, die erfolgreiche Durchführung der Seminare gefährden.
2.7. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm behält sich der Bildungsanbieter vor, ebenso wie einen Referentenwechsel aus wichtigem Grund.
3. Qualitätsanforderung
3.1. Der Bildungsanbieter wird die Dienstleistungen in qualifizierter pädagogischer und didaktischer Weise durchführen.
3.2. Über die Teilnahme an der Veranstaltung stellt der Bildungsanbieter eine Teilnahmebescheinigung aus, sofern der jeweilige Teilnehmer/in der Veranstaltung zu mindestens 90% der Veranstaltungsdauer beiwohnte; bei Nichterreichen dieser Anwesenheit bestätigt der Bildungsanbieter die jeweiligen Anwesenheitszeiten.
4. Ausfallregelung und Rücktritt
4.1. Bei Erklärung des schriftlichen Rücktritts, die dem Bildungsanbieter spätestens am 30. Tag vor dem Veranstaltungstermin zugeht, entfällt die Pflicht zur Leistung der Vergütung. Geht der Rücktritt bis zum 15. Tag vor dem Veranstaltungstermin zu, reduziert sich die Vergütung auf 50% der Lehrgangsgebühr. Geht der Rücktritt bis zum 5. Tag vor dem Veranstaltungstermin zu, reduziert sich die Vergütung auf 80 % der Lehrgangsgebühr, bei noch späterer Absage wird die volle Vergütung erhoben. Der AG ist berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen, z.b. wenn eine andere Person dessen Platz einnehmen kann.
4.2. Der AG kann die Teilnahmeberechtigung jederzeit kostenfrei auf einen schriftlich von Ihnen zu benennenden Ersatzteilnehmer übertragen.
4.3. Umbuchungen auf eine andere Veranstaltung werden wie Stornierungen behandelt. Es gilt in diesem Falle 4.1.
4.4. Zur Fristwahrung muss die Rücktrittserklärung schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail bei dem Anbieter eingehen.
4.5. Der AG stellt den Anbieter von Kosten frei, die im Zusammenhang mit einem vom AG zu vertretenden Rücktritt entstehen (z.B. Stornokosten für gebuchte Hotelzimmer und Verpflegung).
4.6. Bei Absage der Veranstaltung der Bildungsstätte aus organisatorischen Gründen (z.B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl) oder infolge höherer Gewalt wird die gezahlte Vergütung erstattet.
4.7. Für Schäden, die dem AG durch eine Absage entstehen, kommt der Anbieter nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der Bestimmungen des Abschnitts „Haftung“ auf.
5. Arbeitsmittel, Urheberrecht
Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren und Veranstaltungen der Bildungsstätte ist urheberrechtlich geschützt und darf insoweit nicht ohne Einwilligung des Anbieters vervielfältigt oder verbreitet werden.
6. Preise und Rechnungstellung
6.1. Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Angaben. Zuzüglich zum Nettopreis fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer an, außer die Leistung ist auf Grund gesetzlicher Regelungen von der Umsatzsteuer befreit. Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung beim AG zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug auf eines der in der Rechnung genannten Konten zu leisten.
6.2. Im Falle von Kostenübernahmeerklärungen, die bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen, erfolgt die Rechnungstellung an den Übernehmenden. Ansonsten erfolgt die Rechnungstellung an den AG bzw. einzelnen Teilnehmer. Eine Änderung des Rechnungsadressaten ist nachträglich nicht möglich.
7. Haftung
7.1. Der Anbieter haftet gegenüber Vertragspartnern im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
7.2. Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
7.3. Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
7.4. Sonstige Schadensersatzansprüche des AG sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
7.5. Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
„Der Anbieter nimmt derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.“

 

 
 
 
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